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Mo - Do: 10:00 - 16:00 Uhr
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Otto-Suhr-Allee 94, 10585 Berlin
Nativa Akademie
Inh.: Schildkröte GmbH
Anschrift: Otto-Suhr-Allee 94, 10585 Berlin
E-Mail: info@nativa-akademie.de
Telefon: 030 23327011609
Email: info@nativa-akademie.de
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 30 373 B
USt-IdNr: DE27 601 53418
– nachfolgend als Veranstalter –
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns (dem Veranstalter) und Ihnen (dem Kursteilnehmer).
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Nativa Akademie (nachfolgend „Sprachschule“) und ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“) über Sprachkurse sowie telc-Prüfungen.
(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die Sprachschule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Prüfung erfolgt schriftlich, über ein Anmeldeformular, online oder per E-Mail und stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung oder Anmeldebestätigung (nachfolgend „Buchungsbestätigung“) oder durch Rechnungserteilung der Sprachschule zustande. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel automatisch über das Buchungssystem der Sprachschule versendet.
(3) Die Buchungsbestätigung dient zugleich als Anmelde- und Teilnahmebestätigung und ist nicht übertragbar.
(4) Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
§3 Mindestteilnehmerzahl und Durchführung
(1) Sprachkurse werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern erreicht wird.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Sprachschule berechtigt, den Kurs zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder abzusagen.
(3) Die Sprachschule behält sich ausdrücklich vor, Kurse nach eigenem Ermessen auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen. Ein Anspruch auf Durchführung eines Kurses bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl besteht jedoch nicht.
(4) Im Falle einer Absage durch die Sprachschule werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise.
(2) Die Kurs- oder Prüfungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig. Das konkrete Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.
(3) Die Zahlung hat spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Sprachschule.
(4) Die Teilnahme an einem Kurs oder einer Prüfung setzt die vollständige Zahlung der jeweiligen Gebühr voraus. Die Sprachschule ist berechtigt, Teilnehmer bei nicht fristgerechter Zahlung von der Teilnahme auszuschließen.
(5) Die Verpflichtung zur Zahlung der Kurs- oder Prüfungsgebühr bleibt auch dann bestehen, wenn der Teilnehmer trotz Anmeldung nicht am Kurs oder an der Prüfung teilnimmt, es sei denn, es liegt eine wirksame Kündigung oder ein Rücktritt gemäß diesen AGB vor.
(6) Prüfungsanmeldungen, insbesondere telc-Prüfungen, sind verbindlich. Mit der Anmeldung wird die Sprachschule beauftragt, den Teilnehmer kostenpflichtig zur Prüfung anzumelden. Die Prüfungsgebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an der Prüfung zu entrichten, sofern kein wirksamer Rücktritt gemäß diesen AGB erfolgt.
(7) Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal oder bar in den Geschäftsräumen der Sprachschule erfolgen.
(8) Bei Zahlungsverzug ist die Sprachschule berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen sowie Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(9) Eine nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers oder eine Umschreibung der Rechnung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der Sprachschule möglich.
(10) Die Sprachschule ist berechtigt, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben.
§5 Teilnahmebescheinigungen
(1) Bei regelmäßiger Teilnahme an einem Sprachkurs die Sprachschule auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus.
§6 Organisatorische Änderungen / Ersatz / Haftung
(1) Ein Anspruch darauf, dass ein Kurs von einer bestimmten Lehrkraft durchgeführt wird, besteht nicht. Die Sprachschule ist berechtigt, Kursleitungen bei Bedarf auszutauschen, sofern der Kursinhalt und das Kursziel dadurch nicht wesentlich verändert werden.
(2) Wird ein Kurs aus organisatorischen Gründen, insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl gemäß §3, abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
(3) Muss ein Kurs oder ein Kurstermin aus Gründen, die die Sprachschule nicht zu vertreten hat (z. B. Erkrankung der Lehrkraft, behördliche Anordnung, Schließung von Räumen, Fälle höherer Gewalt), ganz oder teilweise verlegt, unterbrochen oder abgesagt werden, wird die Sprachschule sich bemühen, einen angemessenen Ersatz anzubieten, insbesondere durch:
(4) Ein Anspruch auf Durchführung als Online-Unterricht besteht nicht, sofern Online-Unterricht nicht ausdrücklich für den jeweiligen Kurs vereinbart oder angeboten wurde.
(5) Ist ein Ersatz im Sinne von Absatz (3) nicht möglich oder dem Teilnehmer nicht zumutbar, werden Entgelte für nachweislich nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet.
(6) Schadensersatzansprüche sind – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – der Höhe nach auf das für den betroffenen Kursabschnitt gezahlte Entgelt begrenzt. Gesetzliche Haftung nach zwingenden Vorschriften bleibt unberührt.
§7 Haftung
(1) Die Sprachschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Sprachschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Sprachschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Abweichend von Absatz (2) haftet die Sprachschule bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen (insbesondere Garderobe, Wertsachen, technische Geräte) haftet die Sprachschule nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Teilnehmer werden gebeten, Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
(5) Für Schäden, die auf dem Hin- oder Rückweg zu bzw. von Veranstaltungen entstehen, übernimmt die Sprachschule keine Haftung, da diese Wege außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs der Sprachschule liegen.
§8 Pflichten der Teilnehmer und Hausordnung
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Hausordnung der Sprachschule sowie die Anweisungen der Sprachschule und der Lehrkräfte zu beachten.
(2) Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Unterrichtsräume, Einrichtungen und Lernmittel pfleglich zu behandeln.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder bei störendem Verhalten kann ein Ausschluss vom Kurs oder von der Prüfung erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahme- oder Prüfungsgebühr.
(4) Die Sprachschule ist berechtigt, die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen.
§9 Rücktritt und Kündigung durch die Sprachschule
(1) Die Sprachschule ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn ein Kurs oder eine Prüfung aus Gründen, die die Sprachschule nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit der Lehrkraft, behördliche Anordnung, höhere Gewalt, Schließung von Räumen), nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann.
(2) Die Sprachschule ist außerdem berechtigt, Kurse aus organisatorischen Gründen, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, abzusagen oder zu verschieben.
(3) Im Falle einer Absage werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Bei teilweiser Durchführung werden Entgelte für nachweislich nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
(4) Die Sprachschule kann Teilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme ausschließen und den Vertrag fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
(5) Im Falle einer Kündigung nach Absatz (4) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Soweit gesetzlich erforderlich oder im Einzelfall angemessen, können nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet werden.
§10 Rücktritt vor Kursbeginn / Stornierung / Widerruf – Gruppenkurse
(1) Ein Rücktritt (Stornierung) vom Kursvertrag ist in Textform (z. B. E-Mail) möglich. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Sprachschule.
(2) Bei Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn ist der Rücktritt kostenfrei möglich.
(3) Bei Rücktritt zwischen dem 13. und dem 7. Kalendertag vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig.
(4) Bei Rücktritt weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100 % der Kursgebühr fällig.
(5) Dem Teilnehmer bleibt in den Fällen der Absätze (3) und (4) ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Sprachschule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Nach Kursbeginn ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, da es sich um zeitlich befristete Kurse mit festgelegter Laufzeit handelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt. Verlangt der Teilnehmer ausdrücklich, dass die Sprachschule vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (z.B. Kursorganisation oder Prüfungsanmeldung), kann das Widerrufsrecht ganz oder teilweise erlöschen.
(8) Eine Übertragung des Vertrags auf eine Ersatzperson ist nur mit vorheriger Zustimmung der Sprachschule möglich. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn dem Wechsel organisatorische oder pädagogische Gründe entgegenstehen.
§11 Nichtteilnahme / Krankheit
(1) Versäumte Unterrichtseinheiten können grundsätzlich nicht nachgeholt oder erstattet werden.
(2) Bei längerer, durch ärztliches Attest nachgewiesener Erkrankung (mindestens 4 Wochen) kann die Sprachschule nach eigenem Ermessen eine Umbuchung auf einen späteren Kurs ermöglichen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
(3) Weitergehende Erstattungen sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.
§12 Kündigung, Stornierung und Widerruf durch den Kursteilnehmer – Einzelunterricht
(1) Erfolgt der Kurs in Form eines Einzelunterrichts, werden die einzelnen Termine im Voraus festgelegt. Ist dem Teilnehmer die Wahrnehmung eines vereinbarten Einzeltermins nicht möglich, muss der Termin spätestens 24 Stunden vorher in Textform abgesagt werden. Wird der Einzeltermin erst später abgesagt, entfällt er ohne Möglichkeit des Nachholens und ohne Rückerstattung der ausgefallenen Stunden.
(2) Der Einzelunterricht kann frühestens eine Woche nach der Anmeldung anfangen.
(3) Nach Beginn des Einzelunterrichts ist eine Änderung zu einer anderen Kursform, z.B. Gruppen- oder Abendkurs, nicht möglich.
§13 telc-Prüfungen
13.1 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu einer telc-Prüfung ist verbindlich.
(2) Mit der Buchungsbestätigung bzw. Anmeldebestätigung kommt ein verbindlicher Prüfungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und der Sprachschule zustande.
(3) Mit der Anmeldung beauftragt der Teilnehmer die Sprachschule, ihn kostenpflichtig zur Prüfung bei der telc gGmbH anzumelden.
(4) Die Prüfungsgebühr ist mit Rechnungsstellung fällig. Maßgeblich ist das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel.
13.2 Rücktritt von der telc-Prüfung
(1) Eine Stornierung der Prüfungsanmeldung ist bis 15 Kalendertage vor dem Prüfungstermin in Textform kostenfrei möglich.
(2) Erfolgt der Rücktritt ab 14 Kalendertage vor dem Prüfungstermin, ist eine Erstattung der Prüfungsgebühr ausgeschlossen, da die Anmeldung zu diesem Zeitpunkt verbindlich und kostenpflichtig bei der telc gGmbH erfolgt.
(3) Bei Nichterscheinen zur Prüfung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühr.
(4) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Sprachschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.3 Krankheit und Nichtteilnahme
(1) Kann ein Teilnehmer aus krankheitsbedingten Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, ist am Prüfungstag ein ärztliches Attest in Kopie zu übermitteln.
(2) In diesem Fall kann die Sprachschule nach eigenem Ermessen eine einmalige Umbuchung auf einen späteren Prüfungstermin ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(3) Ein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühr besteht nicht.
13.4 Durchführung und Prüfungsregularien
(1) Die Durchführung der telc-Prüfung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen und der Prüfungsordnung der telc gGmbH.
(2) Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Prüfungsaufsicht Folge zu leisten und die geltenden Prüfungsregeln einzuhalten.
(3) Teilnehmer, die Täuschungsversuche unternehmen, unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder den Prüfungsablauf stören, können von der Prüfung ausgeschlossen werden.
(4) Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühr.
13.5 Prüfungsergebnisse und Zertifikate
(1) Die Ausstellung der telc-Zertifikate und Ergebnisbögen erfolgt ausschließlich in digitaler Form durch die telc gGmbH. Die Sprachschule übermittelt die digitalen Zertifikate bzw. Ergebnisdokumente nach Bereitstellung der telc gGmbH an die Teilnehmer.
(2) Die Sprachschule hat keinen Einfluss auf die Bewertung, Ergebnisfeststellung oder Bearbeitungsdauer durch die telc gGmbH.
(3) Auf Wunsch kann die Sprachschule vor Vorliegen des offiziellen Prüfungsergebnisses eine formlose Teilnahmebestätigung über die abgelegte Prüfung ausstellen. Diese stellt kein offizielles Zertifikat dar.
13.6 Anrechnung bestandener Teilprüfungen
(1) Bereits bestandene Teilprüfungen, die nicht länger als 365 Tage zurückliegen, können gemäß den Bestimmungen der telc gGmbH angerechnet werden, sofern der Teilnehmer der Sprachschule spätestens am Prüfungstag einen entsprechenden Nachweis in Form einer Kopie des Ergebnisbogens vorlegt.
§14 Vertragssprache und Streitbeilegung
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Die Sprachschule ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§15 Urheberrecht und Nutzungsbeschränkung
(1) Die von der Sprachschule zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Rahmen des gebuchten Kurses verwendet werden.
(2) Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der Lehrmaterialien, ganz oder teilweise, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Sprachschule oder des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.
(3) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Unterrichts oder der Prüfung sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Sprachschule und der betroffenen Personen nicht gestattet.
§16 Kursteilnahme mit Visumspflicht
(1) Teilnehmer, die für die Kursteilnahme ein Visum benötigen, erhalten auf Wunsch eine Anmeldebescheinigung für den gebuchten Kurs. Diese wird erst nach vollständiger Zahlung der Kursgebühr ausgestellt.
(2) Der Teilnehmer ist selbst für die rechtzeitige Beantragung und Erteilung des erforderlichen Visums verantwortlich. Die Sprachschule übernimmt keine Gewähr für die Erteilung oder die rechtzeitige Ausstellung des Visums.
(3) Wird das Visum nicht rechtzeitig erteilt und kann der Teilnehmer den Kurs deshalb nicht oder nicht rechtzeitig antreten, besteht kein Anspruch auf Verschiebung des Kurses oder auf Erstattung von Kursgebühren für versäumte Unterrichtseinheiten.
(4) Wird das Visum endgültig verweigert, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erstattet die Sprachschule die gezahlte Kursgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 200 €. Voraussetzung ist die Vorlage eines offiziellen Ablehnungsbescheids der zuständigen Behörde in Kopie.
(5) Die Rücktrittserklärung und der Ablehnungsbescheid müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich geplanten Kursbeginn bei der Sprachschule eingehen. Danach ist eine Erstattung ausgeschlossen.
(6) Die Sprachschule ist berechtigt, auf Anfrage der zuständigen Behörden zu bestätigen, ob ein Teilnehmer zum Kurs angemeldet ist oder regelmäßig teilnimmt, soweit dies im Zusammenhang mit dem Visumverfahren erforderlich ist.
§17 Datenschutz
(1) Die Sprachschule verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Personenbezogene Daten werden insbesondere zum Zweck der Vertragsabwicklung, Durchführung von Kursen und Prüfungen sowie zur Kommunikation mit den Teilnehmern verarbeitet.
(3) Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Sprachschule in der jeweils aktuellen Fassung, die auf der Website der Sprachschule abrufbar ist.
(4) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist:
Schildkröte GmbH
Colditzstraße 34–36
12099 Berlin
Betriebsstätte:
Nativa Akademie
Otto-Suhr-Allee 94
10585 Berlin
§18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.